Gewerbemeldungen über E-Bürgerdienst

Hier können Sie Ihre Gewerbemeldungen über den E-Bürgerdienst elektronisch ausfüllen und direkt an das Gewerbeamt übermitteln


Gewerbemeldungen über E-Bürgerdienst
Hier können Sie Ihre Gewerbemeldungen über den E-Bürgerdienst elektronisch ausfüllen und direkt an das Gewerbeamt übermitteln. An-, Ab- und UmmeldungenBitte beachten Sie, dass wir auf Ihrer Gewerbeanzeige nach wie vor Ihre Unterschrift (bei juristischen Personen, die der gesetzlichen Vertreter) benötigen. Es ist daher bis zur Einführung einer digitalen Signatur erforderlich, dass Sie die Gewerbeanzeige ausdrucken und uns unterschrieben an folgende Adresse faxen, mailen oder per Post zuschicken.
Gemeinde SchlaitdorfGewerbeamtHauptstr. 3272667 SchlaitdorfFax: 07127/928292/ gewerbe@schlaitdorf.de Bitte klicken Sie den nachfolgenden Link an. Durch das Anklicken öffnet sich ein neues Fenster. Dort müssen Sie sich mit Ihrer Emailadresse und einem Passwort registrieren. Nach dieser Registrierung können Sie die Gewerbemeldung elektronisch ausfüllen und dem Gewerbeamt einreichen.
https://aipkogema-ebd.dvvbw.de/ebd-gwr/index.jsp?ags=08116063
Bitte übermitteln Sie uns auch auf diesem Weg bei einer An- oder Ummeldung folgende Unterlagen zusätzlich: - Firmen/Vereine, die im Handelsregister eingetragen sind den Handels-    bzw.Vereinsregisterauszug- bei natürlichen Personen eine Kopie des Personalausweises- bei erlaubnispflichtigen Gewerben eine Kopie der gültigen Erlaubnisurkunde     (z.B. Maklererlaubnis, Handwerkskarte etc.)- ausländische Gewerbetreibende: die Kopie des Reisepasses/Ausweises und   Aufenthaltstitel und Meldebescheinigung
Sobald Ihre unterschriebene Gewerbeanzeige per Post, Email oder Fax mit den dazu erforderlichen Unterlagen bei uns eingegangen sind, werden wir Ihnen nach Prüfung der Angaben eine Bestätigung Ihrer Gewerbeanzeige zusammen mit dem Gebührenbescheid zuschicken. Sollten Änderungen der Angaben notwendig sein, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Deshalb wäre es für uns eine Erleichterung, wenn Sie bei der Anzeige Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer und/oder Emailadresse) eintragen würden. Bitte beachten Sie, dass Ihre Gewerbeanzeige erst mit Erhalt der o.g. Bestätigung erfolgreich und rechtswirksam abgeschlossen ist.Sollte uns nach Übermittlung Ihrer elektronischen Gewerbeanzeige nicht innerhalb von 2 Wochen das unterschriebene Formular (im Original oder per Fax) zugegangen sein, wird Ihre elektronische Gewerbeanzeige bei uns gelöscht. Ihr Gewerbe gilt in diesem Fall als nicht angezeigt und der Vorgang wäre von Ihnen zu wiederholen.