Änderung der LBO durch Gesetz zum 25.11.2023

Anfang März ist Start des „Virtuellen Bauamts“ im Landratsamt Esslingen 
 
Bei der Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren setzt die untere Baurechtsbehörde im Landratsamt Esslingen ab dem 1. März auf die landeseinheitliche Lösung „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa-BW). Ab diesem Zeitpunkt werden Bauanträge nur noch digital über dieses Serviceportal entgegengenommen. Der Zugang zum virtuellen Bauamt erfolgt ab dem 1. März einheitlich über den Link https://bw.digitalebaugenehmigung.de/lk-esslingen. Dort werden Bauherren durch das jeweilige Verfahren geführt. Die Erteilung der Baugenehmigung einschließlich der genehmigten Planung erfolgt vorläufig noch in Papierform. Für Bauherren und Architekten bedeutet dies, dass der vollständige digitale Antrag über ViBa-BW vorübergehend um Planvorlagen in Papierform zu ergänzen ist. Antragsteller werden gebeten, diese per Post direkt an die untere Baurechtsbehörde zu senden. Bei Fragen rund um das Thema Bauen steht die untere Baurechtsbehörde des Landratsamts den am Bau Beteiligten gerne zur Verfügung unter Telefon 0711 3902- 42405, E-Mail: baurecht@lra-es.de

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Änderungen Landesbauordnung (103 KB) 16.01.2024 103 KB