Aktuelle Meldungen
Aufnahme der Gemeinde Schlaitdorf in das Städtebauförderprogramm des Landes Baden – Württemberg
Die Gemeinde Schlaitdorf wurde erstmalig in das Städtebauförderprogramm des Landes Baden – Württemberg aufgenommen. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat mitgeteilt der Gemeinde eine Fördersumme für geplante Maßnahmen insgesamt mit einer Höhe von 700.000 € zu fördern. Gefördert werden Neumaßnahmen zur Aufwertung und Belebung des Ortskerns durch Modernisierung der historischen Bausubstanz sowie Schaffung von Begegnungsorten. Wir sind sehr glücklich über diese positive Nachricht. Wir wurden im zweiten Anlauf in das Programm aufgenommen und können jetzt anstehende öffentliche Projekte und auch private Sanierungsmaßnahmen mit finanzieller Unterstützung angehen und besser bewältigen. Wir werden Sie zeitnah zum weiteren Vorgehen informieren.
Beitritt der Gemeinde zum Klimaschutzpakt Baden – Württemberg
Klimahaus Baden-Württemberg wird zum 4. mal ausgelobt
Gesucht werden auch im Jahr 2024 Wohngebäude im Landkreis Esslingen, die als besonders ambitionierte Sanierungen oder energieeffiziente Neubauten entstanden sind. Die ausgezeichneten Objekte können als Referenzprojekt genutzt werden und damit auf ihre Kompetenzen beim Thema energieeffizientes Bauen und Sanieren aufmerksam machen.
Information zum Glasfaserausbau
Stellenanzeige der Gemeinde Schlaitdorf
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Änderung der LBO durch Gesetz zum 25.11.2023
Anfang März ist Start des „Virtuellen Bauamts“ im Landratsamt Esslingen Bei der Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren setzt die untere Baurechtsbehörde im Landratsamt Esslingen ab dem 1. März auf die landeseinheitliche Lösung „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa-BW). Ab diesem Zeitpunkt werden Bauanträge nur noch digital über dieses Serviceportal entgegengenommen. Der Zugang zum virtuellen Bauamt erfolgt ab dem 1. März einheitlich über den Link https://bw.digitalebaugenehmigung.de/lk-esslingen . Dort werden Bauherren durch das jeweilige Verfahren geführt. Die Erteilung der Baugenehmigung einschließlich der genehmigten Planung erfolgt vorläufig noch in Papierform. Für Bauherren und Architekten bedeutet dies, dass der vollständige digitale Antrag über ViBa-BW vorübergehend um Planvorlagen in Papierform zu ergänzen ist. Antragsteller werden gebeten, diese per Post direkt an die untere Baurechtsbehörde zu senden. Bei Fragen rund um das Thema Bauen steht die untere Baurechtsbehörde des Landratsamts den am Bau Beteiligten gerne zur Verfügung unter Telefon 0711 3902- 42405, E-Mail: baurecht@lra-es.de
Umtausch alte Fahrerlaubnis in Kartenführerschein
Umtausch alte Fahrerlaubnis in Kartenführerschein (125 KB )
Nahversorgung in Schlaitdorf
Nahversorgung in Schlaitdorf (433 KB )